Der folgende Text stammt aus einer zeitgenössischen Veröffentlichung zur letzten Hinrichtung in Tettnang im Jahre 1848. Zur Verbesserung der Lesbarkeit habe ich Zwischenüberschriften eingefügt und die teils recht langen Absätze hoffentlich sinnvoll unterteilt (die ursprünglichen Absätze habe ich mit dem Zeichen ¶ gekennzeichnet). Schreibweise und Zeichensetzung wurden unverändert übernommen.

Prolog

Das vergangene Jahr hat sich dem jetzt lebenden Geschlechte mit scharfem Griffel ins Gedächtniß geschrieben, ist aber reich genug in seinen Folgen und Nachwehen, daß es auch die Kommenden nicht vergessen werden. Zunächst war es theures Brod, das durch ganz Europa beinahe auf alle Provinzen gleich schwere Noth legte und in manchen Ländern Hungersnoth und Seuchen erzeugte. Weit mehr Furcht und Bestürzung aber erweckten die vielen, schauderhaften Verbrechen, wie sie beinahe ein Tag um den andern der staunenden Welt verkündete, die von solcher Rohheit, von so tiefer Verworfenheit zeugen, daß man an die schlimmen Zeiten des Heidenthums erinnert wurde und sich fragen mußte, ist das auch in einer Zeit und unter Menschen möglich, die man ohne Aufhören wegen ihrer hohen Bildung preist, und für deren Ausbildung jetzt in einem Jahr mehr geschieht, als früher in vielen Jahrzehnten nicht geschehen konnte.

Die Noth ist überstanden, aber nicht in ihren Folgen, die noch lange schmerzen werden, wie eine tiefe, brennende Wunde. Wenn man glaubt, sich anstrengen zu müssen, daß solch leibliche Bedrängniß nicht wiederkehre, um wie viel mehr nicht den Quellen nachspüren, aus denen so große Verbrechen gekommen sind. Daß doch das Alles nicht vergessen würde gleich einer hingeschwundenen, peinlichen Nacht, als könnten ihr nicht andere, noch schreckensvollere folgen! Daß doch die so schwere Prüfung nicht an geschlossenen Augen und Ohren, an verstockten Herzen vorübergegangen ist, zu deren Oeffnung göttliche Gerechtigkeit noch mehr Ruthen zusammen binden könnte! Folgende Zeilen sind geschrieben, eines der vielen Verbrechen der Verworfenheit des vergangenen Jahres zu schildern und damit zu zeigen, in welche Abgründe der Verworfenheit der Mensch hinabgestossen wird, nachdem er Gott verlassen hat. ¶

Entdeckung und Aufklärung des Verbrechens

An einem der letzten Tage des Monat Mai 1847 zog ein Ungewitter von den Ufern des Sees herauf und entlud sich in schweren Donnerschlägen und starken Regengüssen über das Land. Des andern Morgens, am 26., begab sich ein Bürger der Pfarrgemeinde Tettnang in den, an der Straße nach Lindau sich ausdehnenden Wald Nesselfang, um nachzusehen, ob nicht auf seine, rings von Wald eingeschlossene, Wiese ein Bach allzuviel Wasser und Schlamm geleitet habe; auf derselben lag ein grosser Haufe von dürren Blättern und morschen Holzbrocken. Als er diesen genauer betrachtete, bemerkte er, daß besonders die obere Lage wie auseinander gestreut und übereinander geworfen war. Bei näherer Betrachtung wollte er auf der andern Seite des Haufens einen Handschuh sehen, den er aber bei schärferem Hinsehen als eine menschliche Hand erkannte.

Von unheimlichem Gefühl ergriffen verließ er schnell Wiese und Wald, und rief einen Nachbar herbei. Sie untersuchten nun mittelst einer Stange den Haufen und stiessen nicht tief auf Kleidungsstücke, worauf sie den Ort verliessen und, in der Ahnung eines hier vollbrachten Verbrechens, bei Gericht Anzeige machten. Dieses verfügte sich an seiner Stelle und ließ den Haufen öffnen, in dem man einen männlichen Leichnam fand, der aber schon ganz von Fäulniß ergriffen war. Bei der Leichenöffnung ergab sich, daß der ganze Schädel zertrümmert war, und der Verlebte sein Leben gewaltsam von fremder Hand verloren habe. Die Gesichtszüge konnten vor Fäulniß nicht mehr erkannt werden; dagegen waren die Buchstaben C. R. in das Hemd eingenäht. Darauf wurde die Leiche auf den Kirchhof zu St. Johann bei Tettnang begraben.

Die amtlichen Ausschreiben in die Nähe und Ferne entdeckten in den ersten Wochen nicht eine Spur des Verbrechens. Nachdem die öffentlichen Blätter wiederholt darauf aufmerksam machten, erschienen am 30. Juni Leute aus dem badischen Bezirksamt Heiligenberg vor dem Oberamtsgericht Tettnang und erklärten: am 20. April sey ihr Verwandter Carl Rimmele von Baustetten, 20 Jahre alt, als Schreinergeselle das erstemal in die Fremde gegangen; sie hätten ihn bis Tettnang begleitet, wo er auch Arbeit gefunden; seit dieser Zeit hätte er, obwohl auf der ersten Wanderschaft, keine Nachricht mehr gegeben und sie fürchten, es möchte ihm ein Unglück zugestoßen sein; auf ihn passen die Kennzeichen der Gestalt und der Kleider des aufgefundenen Leichnams, wie sie in öffentlichen Blättern gelesen. Zu ihrem Schrecken erkannten sie alsbald die vorgelegten Kleidungsstücke als ihrem Verwandten gehörig an.

Jetzt erfuhr man durch andere Nachrichten, daß der Gemordete bei Schreinermeister Joseph Frei in Arbeit gewesen. Vorgefordert erklärte dieser, Carl Rimmele sei bei ihm in Arbeit gestanden, aber nur wenige Tage, dann habe er ihn, weil nicht sehr gewandt in seinen Verrichtungen, entlassen. Auf die Frage, warum er das Wanderbuch, dessen Abgabe man amtlich nicht verzeichnet fand, pflichtschuldig an das Stadtschultheissenamt nicht abgeliefert habe, erklärte Frei, daß er darin gefehlt. Da in dem Gemordeten der Geselle des Frei erkannt war, dieser aber ungenügend und sehr verdächtig über das Einstellen und Entlassen desselben sich äußerte, so wurde er verhaftet. Als Frei dieß hörte, zuckte er die Achsel mit den Worten: dann werde er unschuldig verhaftet.

Bei sofortiger Hausdurchsuchung fand man noch weitere Kleidungsstücke des Ermordeten, mit denselben Buchstaben bezeichnet. Des anderen Tages eröffnete die Ehefrau des Verhafteten in großer Gewissensangst einem Bürger, bei dem ihr Mann viel zu arbeiten hatte, daß Frei den Gesellen nicht getödtet habe, vielmehr sei dieser beim Holzholen von Wilderern erschossen worden, bekannte zugleich, daß noch mehrere Kleidungsstücke im Haus verborgen, das Felleisen aber im Dung hinter dem Haus vergraben sei. Das Gericht, welchem der genannte Bürger davon sogleich Anzeige gemacht hatte, fand Alles, wie angegeben, und verhaftete nun auch die Ehefrau des Frei, und dieser bekannte schon im zweiten Verhör das Verbrechen des an Carl Rimmele verübten Raubmords mit allen Einzelnheiten, wie folgt. ¶

Geständnis des Raubmordes

In augenblicklicher Noth und nachdem er bei Mehrern eine kleine Geldsumme aufzunehmen umsonst versucht hatte, entdeckte er bei Rimmele, den er eben zur Arbeit eingestellt, ziemlich Geld, wobei alsbald der Gedanke, ihn zu tödten und zu berauben, in ihm aufstieg. Nach einigem Kampf mit seinem Gewissen stand endlich der Entschluß, das Verbrechen zu vollziehen, fest. Deßwegen begab er sich in den genannten Wald Nesselfang und grub in dem Haufen, den wir oben erwähnt, die Grube für das erkorene Opfer. Darauf ging er in das nahgelegene Galgenwirthshaus, trank zwei Schoppen Most und um einige Kreuzer Branntwein, um Muth zu gewinnen, und kehrte dann nach Haus zurück. Nach dem Gebetläuten, als es Nacht geworden war, erklärte er dem Gesellen, daß sie jetzt noch in den Wald müßten, Stangen zu hauen. Die Frau suchte ihn davon abzuhalten, da es spät und schon Nacht sei; das sei eben recht, war die Antwort.

Sie machten sich also auf den Weg, der Meister mit einem Handkeil, der Geselle mit einer Fuchsschwanzsäge versehen. Im Walde angekommen befahl er dem Gesellen in der Nähe der schon gemachten Grube, eine junge Tanne anzusägen. Rimmele, dem Befehl des Meisters folgend, knieete nieder und begann zu sägen. In diesem Augenblicke führte Frei, hochstehend, mit dem Kopfe des Beils nach dem Haupte des tiefer Knieenden aus Leibeskräften mehrere Schläge nacheinander, so daß dieser lautlos umsank. Um zu erkennen, ob noch Leben in ihm sei, bückte sich der Mörder lauschend nieder, und als er noch einen Laut zu hören meinte, führte er rasch noch einige Schläge auf die rechte Seite des Kopfes. Nun wollte er dem Todten die Handsäge nehmen; die Hand des Todten hielt diese aber so krampfhaft umschlossen, daß der Mörder Finger um Finger öffnen mußte, wobei ihn kaltes Grausen durchdrang.

Darauf packte er den Gemordeten bei der Brust und einem Fuße, und trug ihn, um nicht am Boden in den dürren Blättern eine Spur zu ziehen, zu der gemachten, nahen Grube. Nachdem er in hastiger Eile das Geld, das in eines der Kleidungsstücke eingenäht war, dem Todten entrissen hatte, verscharrte er ihn, bemerkte aber alsbald, daß die Grube nicht tief genug gemacht sei, welchen Fehler gut zu machen er keine Kraft und keinen Muth mehr in sich fühlte.

Kaum war über der Leiche die Grube geschlossen, als der Mond über den Wipfeln der Bäume herauf kam und Alles ringsum mit seinem Lichte übergoß. Da erfaßte den Raubmörder solche Angst, daß sich ihm die Haare zu Berg sträubten, und er, ohne zu wissen, wohin er rannte, sich in das Dickicht des Waldes stürzte, um den Weg zu gewinnen, auf dem er gekommen war. Auf dem freien Felde angelangt, hatte er kaltes Blut, das geraubte Geld zu zählen, welches sich auf etwa 30 fl. belief; so hoch hatte er es nicht geschätzt. In einem nahen Bach wusch er das von Blut bespritzte Beil.

Es ging gegen Mitternacht, als der Mörder wieder zu Haus anlangte. Auf die Frage seiner Frau, wo der Geselle sei, erwiderte er: der werde wahrscheinlich nicht mehr kommen; sie seien nämlich im Walde auf Wilderer gestossen, die auf sie geschossen hätten; er habe sich in einem Busch verborgen, bis Alles wieder ruhig gewesen, der Geselle aber, nicht so gewandt, sei wahrscheinlich von ihnen getötet worden. Die Frau schien dieser Nachricht zu glauben; in großer Besorgniß um das Loos des Unglücklichen weckte sie aber in der Nacht ihren Mann mehrmals mit den Worten: er solle doch in die Kammer hinaufgehen und nachsehen, ob der Geselle noch nicht zurückgekommen sei. Der Mörder erhob sich jedesmal, ging hinauf und kehrte immer wieder mit der Nachricht zurück, er sei nicht in seiner Kammer. Diese Nacht, bekannte er, kam kein Schlaf über seine Augen.

In den folgenden Tagen wußte er seiner Frau begreiflich zu machen, daß man das Vorgefallene, um nicht noch bestraft zu werden, verheimlichen müsse. Sein Bemühen ging nun dahin, jede Spur, welche bis zu seiner Schwelle leiten könnte, zu verwischen; deßwegen schickte er einen Theil der Kleider des Gemordeten an seinen Bruder nach Gmünd, der sich, schon lange mit ihm erzürnt, über solche Freigebigkeit wunderte; anderes verkaufte er in Lindau, das übrige wurde im Hause versteckt, das Felleisen später im Dung vergraben, das Wanderbuch zerrissen. Nach solchen Vorkehrungen schien die Entdeckung der That schwer, wenn nicht unmöglich. So verging eine Woche um die andere, der Raubmörder hatte sein Verbrechen beinahe vergessen, als plötzlich die Kunde in die Stadt kam, man habe einen Leichnam in dem Walde nach Lindau aufgefunden. Da erkundigte er sich, scheinbar aus bloßer Neugierde, wie und wo die Rede darauf kam, ob man den Getödteten kenne, ob man Verdacht auf Jemand habe u. a.; und warf dann so hin, das werde wohl nicht aufkommen. Nachdem die Leiche begraben war, galt ihm für gewiß, daß nun jede Gefahr der Entdeckung vorüber sei.

Sie stand vor der Thüre. Denn am Ende des Monat Juni erschien Morgens ein Mann in seiner Werkstätte und fragte, ob hier der Schreinermeister Frei wohne; als man ihm dieß bejahte, verließ derselbe, ohne etwas anderes zu sagen, das Haus so schnell, wie er gekommen war. Der Mörder gestand später, daß der Anblick des Mannes, welcher Vatersbruder des Getödteten und diesem sehr ähnlich war, ihn wie ein Donnerschlag berührt habe; er glaubte, der Ermordete habe sein Grab verlassen und stehe leibhaftig vor ihm. Bald darauf erschien der Bote des Gerichts, ihn vorzufordern. Er fragte, was man wolle, und wollte sich umkleiden; ging aber auf die Antwort, er werde bald wieder entlassen, wie er gekleidet war, festen Schrittes weg und folgte dem Ruf, nicht ahnend, daß dieß der Anfang des Endes sei. ¶

Geständnis eines weiteren Mordes

Nachdem er all dieß bekannt hatte, schien sein Gewissen noch nicht entlastet. Nun gestand er sein zweites, vielmehr sein erstes Verbrechen, von dem er aber weder das Jahr noch den Tag anzugeben wußte; nur aus andern zuverlässigen Angaben ergab sich, daß es zwei Jahre vorher am Tage vor dem heiligen Pfingstfeste verübt worden war. Frei hatte sich an diesem Tage nach Lindau begeben, um auf dem dortigen Markte Bretter zu kaufen. Hier wurde er mit einer feilen Weibsperson bekannt, welche schon mehrere unehliche Kinder geboren hatte. Nachdem sie in einem Wirthshause an der Straße nach Bregenz eingekehrt und geistige Getränke genossen hatten, führte ihn die liederliche Dirne in eine der Bretterhütten auf den Wiesen längs dem See, und wurde hier von Frei, als sie dann Geld von ihm verlangte, auf eine gräßliche Weise erwürgt. Aus Besorgniß von Jemandem gesehen zu werden, wenn er die Hütte verlasse, blieb er bei der Leiche, bis es Nacht geworden, bedeckte die Erwürgte mit Heu, das in der Hütte lag, und verließ den gräuelvollen Ort mit Anbruch der Nacht. Man fand die Leiche, als sie von Fäulniß ergriffen war, bei der Leichenöffnung den Körper aber schamlos und entsetzlich verstümmelt. Die über das Verbrechen angestellten Untersuchungen blieben ohne Erfolg, der Urheber unentdeckt. ¶

Das Eingeständniß beider Verbrechen begleitete der Raubmörder mit dem zahlreicher Betrügereien und Diebstähle, welche er selbst bei denen nicht unterlassen konnte, die ihm mit Rücksicht auf seine Familie Arbeit und Verdienst gaben; auch stachelte ihn Rachegefühl, das Eigenthum derjenigen muthwillig zu beschädigen, die er sich abgeneigt glaubte. Da sich nach solchen Ergebnissen der Untersuchung keine Theilnahme an den Verbrechen auf seine Ehefrau legte, so wurde diese alsbald der Haft entlassen. Zugleich mit dem Bekenntniß kehrte allmählich bei dem Mörder der ruhige Blick auf sein vergangenes Leben, auf den Zustand seiner Seele, auf das schreckliche Loos seiner ganzen Familie, besonders seiner drei unschuldigen Kinder, deren Schicksal er aufrichtig und bitterlich zu beweinen nicht aufhörte.

Gerichtsverfahren

Nachdem die Untersuchung geschlossen und das Nöthige eingeleitet war, erschien Frei, des Raubmordes angeklagt, am 7. Januar 1848 vor den Schranken des Criminalsenats in Ulm. Aus der Anklage des Staatsanwalts ergab sich, daß Frei, geboren zu Gmünd am 31. August 1813, durch das Beispiel seines Vaters keine gute Erziehung erhalten und sich später fortwährend einem liederlichen Leben mit schlechten Dirnen ergeben habe. Im Jahre 1838 verheirathete er sich mit einer sieben Jahr älteren Weibsperson, welche ihm einiges Vermögen und ein von einem Andern erzeugte Kind beibrachte. Von Oberdorf, Oberamts Tettnang, wo er sich niedergelassen, übersiedelte er, besonders auf Antrieb seiner Ehefrau, nach Tettnang, wo er sein Fortkommen aber auch nicht fand und im Jahre 1842 in Gant gerieth. Von nun an begann Noth in der Familie, und er beging einen Betrug und Diebstahl um den andern. Der Staatsanwalt schloß nach allseitiger Begründung seiner Worte mit dem Antrag, daß der Angeklagte wegen Mords durch das Schwert enthauptet werde.

Derselbe saß vor den Richtern mit gesenktem Haupt und zeigte in seinem Antlitze tiefen Gram und Schmerz; er weinte während des ganzen Vortrags des Staatsanwalts und brach in lautes Schluchzen aus, als auf seine Kinder die Rede kam. Nachdem auch sein Vertheidiger das Wort ergriffen hatte, wurde der Angeklagte aufgefordert zu sagen, was er zu seinen Gunsten zu sagen habe. Er erhob sich, nahm einen Papierstreifen aus seiner Westentasche und begann Mehreres mit fester Stimme abzulesen, wornach er durch die Noth seiner Familie zu dem Verbrechen getrieben sein wollte, und der Stadtrath in Tettnang und dessen Vorstand bei jedem Versuch, sich aus dieser Noth empor zu ringen, sich ihm mißgünstig erwiesen. Der Schluß seiner Worte war: »er sei in Verzweiflung und nahe daran gewesen, sich selbst und seine Kinder zu ermorden, er habe geglaubt, es gebe keinen Gott, keinen Monarchen und keine Hülfe mehr; in solcher Stimmung sei die fürchterliche That von ihm geschehen, die ihm Gott vergeben möge; er sehe seinem Tod ruhig entgegen. Möge das gesamte Menschengeschlecht an ihm ein Beispiel nehmen, wohin es führe, wenn der Mensch nicht ehrlich lebe und Gott nicht fürchte.«

Nachdem der Staatsanwalt das Wort noch einmal ergriffen, der Vertheidiger auf dasselbe verzichtet hatte, wurde der Angeklagte abgeführt; die Richter zogen sich zur Berathung zurück. Da sonst Nichts bekannt gemacht wurde, so schien das Todesurtheil ausgesprochen worden zu sein. Nun erfolgte die Uebergabe der Untersuchungssache an das königliche Obertribunal zur letzten Entscheidung; dieses sprach einstimmig das Todesurtheil über den Angeklagten. Da auch Seine Königliche Majestät auf den von dem Königlichen Justizminister erstatteten Vortrag keinen Grund gefunden, im Wege der Gnade eine Milderung der erkannten Strafe eintreten zu lassen, so wurde dem Raubmörder am 24. März das Todesurtheil im Gefängniß eröffnet. Darauf war er vorbereitet und erwartete längst schon nichts anderes.

Die noch übrige kurze Zeit verwendete er zur geistigen Bereitung auf den Tod; der Abschied von seinen Kindern, für die er sich noch überallhin flehentlich um Spendung milder Gaben gewendet, war erschütternd. Am 1. April endlich wurde nach gehaltenem peinlichem Gericht unter dem Zusammenströmen einer großen Volksmenge an ihm das Todesurteil durch das Schwert vollzogen. Nach der Hinrichtung hielt einer der zwei Geistlichen, welche den armen Sünder zur Richtstätte begleiteten, nachfolgende Rede. ¶

Im Original ohne explizite Angabe des Verfassers; herausgegeben 1848 von Johann Thomas Stettner, Lindau.